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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand

(1) Zwischen den Vertragsparteien wird ein Nutzungsvertrag zur Bereitstellung einer breitbandigen Internetanbindung geschlossen. Die Verbindung zum Standort des Kunden erfolgt funkbasiert.

(2) Vor Abschluss dieses Vertrages wird bei einer Testmessung beim Kunden die funktechnische Erreichbarkeit des Kundenstandortes geprüft und die Realisierbarkeit ist bestätigt.

(3) Bei unserem Wireless LAN - Produkt handelt es sich um ein so genanntes "Shared Medium" in Form einer Funkzelle, in der sich alle Funkteilnehmer aufhalten und gemeinsam auf die maximal funktechnisch mögliche Gesamtbandbreite von 54 Mbit/s zugreifen. Störungen durch weitere im Sendebereich betriebene Geräte im 2,4 GHz- und 5,4 GHz-Band können zur Beeinträchtigung der Übertragungsqualität führen, was eine Absenkung der real nutzbaren Bandbreite verursachen kann. Durch äußere Einflüsse zustande kommender Bandbreitenverlust ist kein Mangel im Sinne des Vertragsgegenstandes.
- Kunden mit dem Tarif WDSL-Direkt 100Mbit/FD nutzen kein "Shared Medium".
In der monatlichen Nutzungsgebühr sind enthalten (so nicht anders schriftlich vereinbart):
- 1 dynamische IP-Adresse
- Freivolumen für die Datenübertragung von/zum Internet in der angegebenen Höhe (lt. Auftrag)
- Abrechnung
- garantierter Downstream 1MB, Upstream 128KB Zusätzlich abgerechnet werden (so nicht anders schriftlich vereinbart):
- Über das Freivolumen hinausgehender Traffic 1,95 € / 100 MB

(4) Sollte der Kunde Interesse haben an der Anbindung an das Wireless LAN Netz, gestattet er dem Monteur den Zugriff auf dieses, sowohl zum Zwecke der Einrichtung und der Testung als auch zur Wiederherstellung der Verbindung bei Störungen (wird in Rechnung gestellt bei Kundenverursachen). Dieses erfolgt in der Regel über Fernwartung.

(5) Die Betriebskosten (Energie) für den Teil des Vertragsgegenstandes, die beim Kunden stehen, trägt der Kunde.

(6) Zusätzliche Anfahrten von NetCommunity GmbH oder eines von NetCommunity GmbH beauftragten Dritten, die notwendig werden, weil der Kunde im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess trotz vereinbarten Termins nicht angetroffen wird, werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

§2 Leistungserbringung und Funktionsnachweis

(1) Notwendige Voraussetzung für den Anschluss des Kunden ist das Vorhandensein einer freien Sichtverbindung zu einem Access Point. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, für die notwendigen Installationen am oder auf dem Gebäude (z.B. Balkon oder Fenster) die notwendigen Formalitäten (z.B. Genehmigung vom Hauseigentümer) in eigener Regie zu erfüllen. Sollten die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, übernimmt die NetCommunity GmbH keine Gewähr für eine fehlerfreie Funktionalität der Funkverbindung.

(2) Der Kunde ist für die Installation der Empfangsseite selbst verantwortlich, es sei denn er beauftragt einen Monteur der NetCommunity GmbH, die Leistungen sind jedoch nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages.

(3) Die Verfügbarkeit der Bandbreite ist von Empfangsbedingungen und der Ausstattung des Access Points abhängig. Sollte es zu Bandbreitenproblemen kommen, wird die NetCommunity GmbH diesem entgegenwirken. Eine Höchstbandbreite wird von der NetCommunity GmbH nicht zugesichert.

§3 Nutzungsgebühr und Zahlung

(1) In Abhängigkeit von der Produktauswahl wird für den Vertragsgegenstand eine Gebühr gemäß §1 (3) vereinbart.

(2) Es wird eine einmalige Anschlussgebühr für die Neueinrichtung einer Wireless Lan Verbindung berechnet (siehe Tarif).

(3) Die Inbetriebnahme ist durch Prüfung eines Technikers vor Ort und der sofortigen Montage des Empfängers (keine zweite Anfahrt) an einer vorhandenen Befestigungsmöglichkeit abgeschlossen. Diese Leistung ist im Vertrag enthalten. Sollte aus baulichen Gründen eine sofortige Montage nicht möglich sein, ist eine zweite Anfahrt ebenfalls im Vertrag enthalten. Sämtliche Leistungen welche darüber hinaus gehen, wie z.B. Kabel Verlegearbeiten im Haus, zusätzliche Anfahrten oder das befestigen von Halterungen, muss der Kunde selber erbringen, separat extern beauftragen oder wird von uns für einen Stundensatz von 49€ (netto) erbracht.

(4) Ein Tarifwechsel in einen Tarif mit mehr Leistung und höherer Monatsgebühr ist immer zum aktuellen Monat möglich. Ein Tarifwechsel in einen Tarif mit niedrigerer Monatsgebühr ist zum nächsten Monat möglich. Hierfür wird eine Wechselgebühr in Höhe von 49,00€ fällig. Sollte die Anschaltgebühr für den neuen Tarif höher sein, als für den ursprünglichen Tarif, ist die Differenz zusätzlich zu zahlen. Ausgenommen sind Kunden mit dem Tarif WDSL-Direkt 100Mbit/FD, hier ist kein Tarifwechsel möglich.

(5) Die Abrechnung der Nutzungsgebühr erfolgt monatlich. Ein Abrechnungsmonat entspricht dem Kalendermonat. Für die Abrechnung der Nutzungsgebühr wird das Bankeinzugsverfahren vereinbart. Der Bankeinzug erfolgt 7 Tage nach Versand der entsprechenden Rechnungen bzw. am Tag der Fälligkeit bei Jahresrechnungen und monatlichem Einzug.

(6) Nach Unterzeichnung des Vertrages werden dem Kunden die Zugangsdaten zugesendet oder übergeben. Für den ersten Monat wird für jeden Nutzungstag 1/30 der monatlichen Nutzungsgebühr angerechnet. Mit dem Erhalt der Zugangsdaten wird die erste anteilige monatliche Nutzungsgebühr fällig.

(7) Gerät der Kunde mit der Zahlung über 14 Tage in Verzug und kommt der Kunde nach schriftlicher Mahnung der Zahlungsaufforderung nicht nach, so kann die NetCommunity GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Sollte es durch Nichtzahlung zu einer Zwangsabschaltung kommen, so wird eine Gebühr in Höhe von 49 € zzgl. MwSt. für die Wiederanschaltung fällig.

§4 Nutzungszeit und Kündigung

(1) Das Nutzungsverhältnis beginnt am Tage der Freischaltung des Anschlusses und wird mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen, solange nicht anders Vereinbart.

(2) Der Vertrag ist zum Vertragsende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich (per Post oder Fax) zu kündigen. Anderenfalls verlängert sich das
Vertragsverhältnis automatisch erneut um die im Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit.

(3) Die NetCommunity GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Â§6 verstößt und nicht bereit ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen bzw. die vertragsgemäße Nutzung der Vertragsgegenstände wiederherzustellen.

(4) Die NetCommunity GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages insbesondere dann berechtigt, wenn die technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Funkverbindung nicht mehr gegeben sind (z.B. keine Sichtverbindung) oder wenn eine andere, nicht durch die NetCommunity GmbH verschuldete, Unmöglichkeit
eintritt. Hierbei entstehen keinerlei Ersatzpflichten für die NetCommunity GmbH oder Schadenersatzansprüche an die NetCommunity GmbH. Die Leistungspflicht der NetCommunity GmbH endet auch in den Fällen, in denen der Betrieb der Funkverbindung und/oder die Erbringung der Telekommunikationsdienste Störungen in anderen Netzen verursacht und die NetCommunity GmbH durch Dritte zur Einstellung der Dienstleistung gezwungen wird.

§5 Gewährleistung

Für die Vertragsgegenstände gemäß §1 wird für den gesamten Vertragszeitraum durch die NetCommunity GmbH ein Voll-Service übernommen. Der Voll-Service ist im Nutzungspreis gemäß §1 enthalten. Ausgenommen sind Kunden mit dem Tarif WDSL-Direkt 100Mbit/FD. Für diesen muss für Voll-Service ein separater Vertrag abgeschlossen werden.

(1) Die NetCommunity GmbH gewährt dem Kunden während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses die kostenlose Benutzung der Hotline 03581/87470 für Fragen, die den Vertragsgegenstand betreffen.

(2) Im Fehlerfalle gilt die Bearbeitung von Störungsmeldungen im Standard-Service. Die NetCommunity GmbH wird bei Ausfall der Internetverbindung (Hardwaredefekt ausgeschlossen) die Funktionsfähigkeit innerhalb von 24 Stunden am nächsten Werktag wiederherstellen, wenn die Störungsmeldung die NetCommunity GmbH an einem Werktag von 9:00 bis 16:00 Uhr erreicht. Im Fall eines Hardwaredefektes beim Kunden besteht keine Gewährleistung. Die zugesicherte Verfügbarkeit der Anbindung liegt im Jahr bei 97%. Für WDSL-Direkt 100Mbit/FD Kunden liegt die Verfügbarkeit bei 99,9%.
(3) Gehen die gerügten Mängel nicht zu Lasten der NetCommunity GmbH (z.B. Ausfall des Backone oder Energieversorgung beim Kunden), so werden für die
Mängelfeststellung bzw. -beseitigung dem Kunden die Anfahrtskosten und Arbeitsleistungen mit einer Pauschale von 50,00 € und für die über eine Stunde
hinausgehende Zeit mit einem Stundensatz von 49,00 € (netto) / Stunde in Rechnung gestellt.

(4) Informationen über notwendige technische Änderungen bzw. wartungsbedingte Ausfälle von Diensten werden dem Kunden an die von Ihm mitgeteilte Email zugesendet.

§6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand (Zugangsdaten) vor dem Eingriff oder Zugriff Fremder bzw. Unbefugter zu schützen. Veränderungen am Vertragsgegenstand dürfen nicht durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung kann die NetCommunity GmbH fristlos vom Nutzungsvertrag zurücktreten. Möchte der Kunde eine Vertragsfortführung, wird ein durch den Zugriff verursachter Folgeaufwand gemäß §5 (4) berechnet.

(2) Die für den Zeitraum des Vertrages dem Kunden zur Verfügung gestellte Wireless Lan Technik, ist nach Vertragsende in fehlerfreiem Zustand an die NetCommunity GmbH zurückzugeben. Nicht, oder nur teilweise funktionierende Technik, deren Defekte vom Kunden verursacht wurden, wird dem Kunden von NetCommunity in Rechnung gestellt. Die Wireless Lan Technik ist für den Vertragszeitraum vom Kunden über seine Hausratversicherung bzw. Elektronikversicherung selbst zu versichern.

(3) Veränderungen des Standortes der Wireless LAN-Verbindung bedürfen der schriftlichen Mitteilung an die NetCommunity GmbH. Wenn hierbei die Unterstützung der NetCommunity GmbH erforderlich ist, so werden die Leistungen der NetCommunity GmbH gemäß §5 (4) berechnet.

(4) Eine Weitervermietung (Anbindung weiterer Wohneinheiten) sowie jegliche Form einer Weitergabe auch einer kostenlosen Weitergabe oder Verpfändung der Vertragsgegenstände sowie eine Abtretung dieses Vertrages im Ganzen oder einzelner Teile an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der NetCommunity GmbH rechtsunwirksam und führt gemäß §4 (3) zur sofortigen Kündigung des Vertrages und zu entsprechenden Schadensersatzansprüchen. Im Besonderen ist die Mitnutzung des Internetanschlusses durch Dritte ausdrücklich untersagt.

§7 Haftung der NetCommunity GmbH

(1) Die NetCommunity GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten, auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen.

(2) Schlägt die Beseitigung von Fehlern und Mängeln auf dem Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Kunde wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Auflösung des Vertrages verlangen. Jegliche über die Inhalte von §7 (1) hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und für die sonstigen Folgeschäden.

(3) In keinem Fall haftet die NetCommunity GmbH für Schäden, die sich aus dem unvorhersehbaren und unverschuldeten Wegfall von Genehmigungen oder dem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ausfall von oder dem fehlenden oder verspäteten Zugang zu Einrichtungen von Carriern bzw. anderer in- oder ausländischer Netzbetreiber ergeben.

§8 Haftung des Kunden

(1) Selbsthaftung

§9 Vertraulichkeit

(1) Innerbetriebliche oder vertrauliche Informationen, die die NetCommunity GmbH im Rahmen seiner Tätigkeit beim Kunden zur Kenntnis gelangen, dürfen Dritten gegenüber nicht offenbart werden. Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§10 Allgemeine Bestimmungen

(1) In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt.

(2) Änderungen bedürfen der Schriftform und sind beiderseitig zu unterzeichnen.

(3) Der ausschließliche Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Görlitz.

(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der NetCommunity GmbH, es gilt deutsches Recht.

(5) Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet-Dienstleistungen der NetCommunity GmbH.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

AGB WLAN NetCommunity GmbH Stand 01.10.2010

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