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AGB für NetCommunity Telefonie

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der NetCommunity  GmbH -Telefonie (VOIP) (im Folgenden: NetCommunity) sind

  • neben den folgenden Regelungen
  • die Voraussetzungen für die Nutzung
  • Internetzugang  (Verweis auf AGB von NetCommunity). Kunden haben die Möglichkeit, von diesen Informationen unter www.saxnetcom.de/agb Kenntnis zu nehmen.

Im Falle des Abschlusses des Vertrages mit NetCommunity werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von NetCommunity (im Folgenden: NetComTel AGB) dem Kunden vor Vertragsschluss in Papierform ausgehändigt.
Der Kunde bestätigt den Erhalt der AGB in diesem Fall durch seine Unterschrift in einem separierten und mit deutlichen Hinweisen versehenen Unterschriftenfeld auf dem Vertragsformular.

 

1. Vertragsschluss und -beendigung

1.1. Vertragsschluss

1.1.1. Der Vertrag über die Nutzung von VoIP-Leistungen kommt zu Stande, wenn NetCommunity  den Auftrag des Kunden zur Erbringung der Dienstleistungen annimmt. Die Annahme gilt zehn Kalendertage nach Zugang des Kundenauftrages als durch NetCommunity  erklärt, soweit der NetCommunity  Anschluss und der NetCommunity  Account zu diesem Zeitpunkt freigeschaltet und aktiviert worden sind. Der Kunde ist 30 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden.


1.1.2. Die Einzelheiten bezüglich der Vertragslaufzeit ergeben sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen von NetCommunity . Ist dort nichts anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Mindestlaufzeit.

1.2. ordentliche Kündigung

1.2.1. Die Einzelheiten bezüglich der Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen von NetCommunity . Ist dort nichts anderes bestimmt, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Vertragsmonatsende gekündigt werden.

1.2.2. Kündigungen müssen in Schriftform (Brief oder Fax) erfolgen.

1.3. außerordentliche Kündigung

1.3.1. NetCommunity  behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es NetCommunity  nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn der Kunde:

  • unter falschem Namen oder falscher Identität einen NetCommunity  Account anlegt und/oder
  • den NetCommunity  Account bzw. VoIP-Anschluss, die Verbindung oder die ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt und/oder
  • wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.

1.3.2. Darüber hinaus steht NetCommunity  ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass NetCommunity  ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde muss über einen für die Nutzung mit NetCommunity  geeigneten Internetzugang verfügen (siehe Voraussetzungen für die Nutzung - Internetzugang  (Verweis auf AGB von Saxnetcom)). Ist dies nicht der Fall, bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unberührt. Der Wirksamkeit eines Vertragschlusses steht das Vorliegen eines Internetanschlusses nicht entgegen.

2.2. Der Kunde hat die erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines NetCommunity  Anschlusses durch Dritte zu treffen.

2.3. NetCommunity  wickelt wesentliche (auch vertragsrelevante) Kommunikationsprozesse via E-Mail ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der NetCommunity  Anmeldung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese regelmäßig abzurufen sowie NetCommunity  über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.

2.4. Sollten sich Änderungen ergeben, die den Kommunikationsfluss oder das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NetCommunity  betreffen, so ist NetCommunity  hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Meldepflicht erstreckt sich insbesondere auf folgende Punkte:

  • Wechsel des Wohnsitzes des Kunden
  • Wechsel der E-Mail-Adresse des Kunden


2.5. Der Kunde darf die Verbindungen zu NetCommunity  nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der (Telekommunikations-) Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von NetCommunity angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder den vorliegenden Bestimmungen widersprechen.

2.6. Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von NetCommunity  zur Verfügung gestellten Netzes führen können.

2.7. Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zu seinem NetCommunity  Account und Zugangsdaten zum VoIP-Service von NetCommunity  ("ID", "Passwort") vertraulich und sicher zu verwahren und nicht Dritten mitzuteilen.

2.8. Sofern ein Missbrauch durch den Kunden gegeben ist und der Kunde den Missbrauch trotz Aufforderung durch NetCommunity  nicht innerhalb angemessener Frist einstellt, ist NetCommunity  berechtigt, eine Sperrung seines NetCommunity  Anschlusses vorzunehmen.

3. Verbindungsentgelte

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten, die er zu vertreten hat. Dies gilt auch für die unbefugte oder befugte Nutzung durch Dritte, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Die Vergütungsverpflichtung entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an Öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.

3.2. Die Entgelte für den VoIP-Dienst ergeben sich aus der jeweils bei jedem einzelnen Verbindungsbeginn gültigen Preisliste für das vom Kunden gewählte Produkt laut Leistungsbeschreibung. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit online unter Tarife einsehbar.

4. Abrechnung und Zahlung

4.1. Zahlverfahren

4.1.1. NetCommunity  bietet - je nach Produkt - neben Überweisungen auch Lastschriftzahlungen an, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt.


4.1.2. Für zurückgegebene Lastschriften oder Einzüge hat der Kunde die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat. Im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift gilt zunächst die Annahme, dass der Kunde die Zurückweisung zu vertreten hat. Aus diesem Grunde ist NetCommunity  berechtigt, dem Kunden die für die Bearbeitung entstehenden Kosten z.B. für Bankentgelte (in Höhe von € 9,80 inkl. MwSt.) pauschal in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, derartige Kosten seien NetCommunity  überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale.


 4.1.3 Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zahlung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlenden Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere die Rechnungsnummer oder einen vergleichbaren, eindeutigen Buchungscode von NetCommunity) bei der Zahlung angegeben hat. Dies gilt entsprechend für Zahlungen Dritter.

4.3. Form der Rechnung

4.3.1. NetCommunity  erteilt Rechnungen in der Regel als PDF-Datei per E-Mail oder zum Download. Die Erteilung einer Papierrechnung ist gegen einen Aufpreis von 1 € möglich.

4.3.2. Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung von NetCommunity  mit der Übermittlung seiner Rechnung per E-Mail einverstanden und wird darauf hingewiesen, dass eine vertrauliche Datenübertragung im Internet nicht gewährleistet werden kann. NetCommunity Rechnungen enthalten aus diesem Grund keinen Einzelverbindungsnachweis.

4.4. Fälligkeit, Einwendungen und Verzug

4.4.1. Forderungen für laufende Verträge, die in monatlichen Abständen (oder in sonstigen regelmäßigen Abständen) entstehen, sind jeweils am 1. Tag eines jeden Monat (bzw. der Periode) fällig, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas Abweichendes geregelt wird. Soweit Forderungen nicht in regelmäßigen Abständen entstehen, werden diese mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.

4.4.2. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.4.3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlt. Hierauf weist NetCommunity  auf jeder Rechnung hin.

4.4.4. Kommt der Kunde in Verzug, ist NetCommunity  nach Maßgabe des § 45k TKG berechtigt, die Leistung zu sperren.

4.4.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und kommt er in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, werden acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz berechnet. NetCommunity  behält sich vor, weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten) geltend zu machen.

4.4.6. NetCommunity  ist nach Ablauf von acht Wochen nach Rechnungszugang berechtigt, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen gemäß Ziffer 4.4.2. dieser AGB nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber NetCommunity  verlangt. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung ist deshalb nur möglich, wenn die Verbindungsdaten des Kunden vollständig gespeichert werden.
Unabhängig von dieser Regelung erfolgt die Löschung von Verbindungsdaten vorrangig nach geltenden gesetzlichen Vorschriften.

4.4.7. Gegen Forderungen von NetCommunity  kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

5. Datenschutz

5.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

5.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist. Erforderlich ist dies zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).

5.3. NetCommunity  wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.

5.4. Ausführliche Informationen zum Umgang mit persönlichen Daten durch NetCommunity  entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

6 Haftung der NetCommunity

6.1. NetCommunity haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten, auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen.

6.2 Schlägt die Beseitigung von Fehlern und Mängeln auf dem Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Kunde wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Auflösung des Vertrages verlangen. Jegliche über die Inhalte von §7 (1) hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Datenverluste und für die sonstigen Folgeschäden.

6.3 In keinem Fall haftet NetCommunity für Schäden, die sich aus dem unvorhersehbaren und unverschuldeten Wegfall von Genehmigungen oder dem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ausfall von oder dem fehlenden oder verspäteten Zugang zu Einrichtungen von Carriern bzw. anderer in- oder ausländischer Netzbetreiber ergeben.

7. Bonitätsprüfungen

NetCommunity  behält sich vor, unter folgenden Voraussetzungen Bonitätsprüfungen durchzuführen.

7.1. Verbraucher

Ist ein Kunde von NetCommunity  Verbraucher (§ 13 BGB) und mindestens 18 Jahre alt, gilt folgendes:

7.1.1. Willigt der Kunde ein, so kann NetCommunity   der SCHUFA Holding AG (SCHUFA), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Vertragsbeziehung übermitteln.

7.1.2. Unabhängig davon wird NetCommunity  der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

7.1.3. Die SCHUFA speichert Daten und übermittelt diese an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).

7.1.4. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Das Merkblatt ist bei der SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover zu beziehen.

7.2. Unternehmer

Ist ein Kunde von NetCommunity  Unternehmer (§ 14 BGB), gilt folgendes:

7.2.1. NetCommunity  arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Willigt der Kunde ein, so kann NetCommunity  bei diesen Unternehmen Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Vertragsbeziehung übermitteln und es können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. NetCommunity  kann den Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften darüber hinaus auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden.

7.2.2. Diese Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.

7.2.3. Auf Anfrage benennt NetCommunity  dem Kunden die Anschriften der Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind.

8. Änderungen von Entgelten und AGB

8.1. NetCommunity  ist berechtigt, Entgelte unter der Bedingung zu erhöhen, dass NetCommunity  dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der betreffenden Entgeltänderung wirksam wird. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist NetCommunity  in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

8.2. Sofern es sich jedoch um anderweitige Entgeltänderungen handelt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist NetCommunity  in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

8.3. Ist der Kunde Unternehmer (i.S.d. §14 BGB), ist NetCommunity  nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung (insbesondere auch der internen Vorleistungspreise) berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Dies gilt insbesondere, soweit sich die Einkaufspreise von NetCommunity  ändern.

8.4. NetCommunity  ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, ist eine Änderung nur unter der Bedingung zulässig, dass NetCommunity  dies dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf weist NetCommunity  in der Mitteilung nochmals ausdrücklich hin.

8.5. Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist NetCommunity  berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt.

9. Widerrufsrecht bei Online-Abschluss des Vertrages

Wenn der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, gelten die folgenden Bestimmungen und Hinweise:

9.1. Der Kunde kann seinen Auftrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform (z.B. per Fax, E-Mail, Brief) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. per Fax,  Brief). Der Widerruf ist zu richten an die NetCommunity GmbH, James-von-Moltke-Str. 4, 02826 Görlitz per Fax an +49 (0) 3581-87 47 17.

9.2. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.

9.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Waren gar nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen seitens des Kunden innerhalb von 30 Kalendertagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden.

9.4. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

10. Schlichtungsverfahren

10.1. Kunden im Streit mit NetCommunity  über die Erfüllung einer in den § 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehenen Verpflichtungen ihm gegenüber, können bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.

10.2. Die Einzelheiten über das Schlichtungsverfahren regelt die Bundesnetzagentur in einer Schlichtungsordnung, die sie veröffentlicht.

11. Wartungs- und Entstördienst

NetCommunity  bietet seinen Kunden 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag die Möglichkeit über sein Kundenzentrum unter E-Mail-Adresse voip_alert@nc-net.de Störungen zu melden.
Sofern nichts anderes vereinbart, wird spätestens nach 48 Stunden mit der Störungsbeseitigung begonnen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn NetCommunity  ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


12.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von NetCommunity  auf einen Dritten übertragen.

12.3. Die Nutzung von NetCommunity  ist in denjenigen Ländern ausgeschlossen, in denen die Nutzung der Leistung von NetCommunity  nicht gestattet ist.

12.4. Zwischen dem Kunden und NetCommunity  kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt.

12.6. Der Gerichtsstand ist Görlitz.

Leistungsbeschreibungen NetCommunity Telefonie

1. NetCommunity Account

NetCommunity weist dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einen so genannten NetCommunity Account zu. Dieser enthält die Gesamtheit der für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NetCommunity relevanten Daten.

2. Allgemeine Leistungsmerkmale

2.1. Allgemeine Leistungsmerkmale für VoIP-Anschlüsse von NetCommunity

2.1.1. NetCommunity stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen VoIP-Anschluss zur Verfügung. Der Anschluss ermöglicht dem Kunden, sich über einen geeigneten Internetzugang per SIP in Anlehnung an RFC 3261 mit einem SIP-Server zu verbinden.

2.1.2. SIP-Server weisen eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 98% auf. Der SIP-Server gilt als verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der Berechnung der SIP-Serververfügbarkeit ausgeschlossen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze, der vom Kunden eingesetzten Internetanbindung sowie seiner sonstigen Hard- und Software können Übertragungsqualität und Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Diese können möglicherweise zu Einschränkungen führen, die nicht im Einflussbereich von NetCommunity liegen. Diese Einschränkungen hat NetCommunity nicht zu vertreten.

2.1.3. Die jeweils gültige Preisliste für Verbindungsentgelte steht im Internet unter www.saxnetcom.de/tarife.html zum Abruf bereit.

2.2. Rufnummern

2.2.1. NetCommunity teilt Kunden kostenlos eine so genannte VOIP Rufnummer zu.

2.2.2. Kunden mit Wohn- oder Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird auf Wunsch eine einzelne dem Wohn- oder Firmensitz entsprechende, geografische VOIP Rufnummer zugeteilt, soweit diese für NetCommunity verfügbar ist. Diese VOIP Rufnummern sind aus dem Öffentlichen Telefonnetz erreichbar.

2.2.3. Nach Beendigung seines Vertrages mit NetCommunity kann der Kunde gegen ein Entgelt von € 40,00 seine Rufnummer bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen (Rufnummernportierung).

2.3. Verbindungsleistungen

2.3.1. An einem NetCommunity VOIP Anschluss können Telekommunikationsverbindungen entgegengenommen und Verbindungen zu anderen NetCommunity VOIP Anschlüssen sowie in das Öffentliche Telefonnetz hergestellt werden. Die Durchlasswahrscheinlichkeit für diese Verbindungen liegt bei 97% im Jahresmittel.

2.3.2. Notrufe über die Rufnummern 110 und 112 sind möglich.

2.3.3. Die Anwahl einer Rufnummer ist nicht zulässig, wenn die Verbindung vom Angerufenen nicht gewünscht ist oder bekannt ist, dass die Verbindung vom Angerufenen durch technische Vorkehrungen oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert wird.

3. Besondere Leistungsmerkmale / Leistungsmerkmale NetCommunity Produkte

3.1. VoIP-Anschluss NetCommunity VOIP inklusive

3.1.1. NetCommunity bietet wDSL-Zugänge an, bei denen die VoiP-Telefonie inklusive ist. Die Tarifstruktur kann unter www.saxnetcom.de/tarife.html eingesehen werden. Eine Kündigung des wDSL-Zuganges beendet auch die inklusive VOIP-Telefonie.

3.1.2. Eine Nutzung muss bei NetCommunity zusätzlich beantragt werden. Der VOIP-Anschluss wird nach der Beantragung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen bereit gestellt.

3.2. VoIP-Anschluss NetCommunity VOIP only

3.2.1. Ein NetCommunity VOIP only-Vertrag sieht ein Basisentgelt vor. Es gelten die Preise unter www.saxnetcom.de/tarife.html. Der Kunde kann den NetCommunity VOIP only-Vertrag sowie seinen NetCommunity Account mit einer Frist von einem 30 Tagen zum Vertragsmonatsende kündigen.

3.2.2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.

3.2.3. Es gelten die NetCommunity AGB und die Allgemeinen Leistungsmerkmale der Leistungsbeschreibung NetCommunity (Ziffer 2.).

3.3. Tarifoption NetCommunity FairFlat (nur für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland)

NetCommunity FairFlat ist als Option zu einem NetCommunity VOIP Only Tarif erhältlich. Es gelten die Bestimmungen der Besonderen Leistungsmerkmale NetCommunity, des vom Kunden gewählten NetCommunity-Tarifs (Ziffer 3), die NetCommunity AGB sowie die folgenden ergänzenden Bestimmungen:

3.3.1. NetCommunity FairFlat ermöglicht dem Kunden, bei Zahlung eines monatlichen Grundentgelts, das unter saxnetcom.de/tarife.html aufgeführt ist, kostenlose Sprachtelefonate in die Festnetze europäischer Länder zu führen. Diese Länder sind ebenfalls unter www.saxnetcom.de/tarife.html abrufbar.

3.3.2. Im Falle der berechtigten Annahme seitens NetCommunity, dass eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden vorliegt, steht NetCommunity ein außerordentliches Kündigungsrecht der Tarifoption oder des gesamten Vertrages zu. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Tarifoption NetCommunity FairFlat berechnet NetCommunity die zukünftigen Leistungen des Kunden auf der Grundlage des gewählten Grundtarifs (z.B. VOIP only). NetCommunity behält sich ausdrücklich vor, den durch die vertragswidrige Nutzung des NetCommunity Anschlusses entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen.

3.3.3. Verbindungen zu Sonderrufnummern oder geographischen (Festnetz-)Rufnummern mit Sonderdiensten (insbesondere automatisierte Ansagen und Services; Chat- oder Konferenzdienste; Services, die eine Vergütung für den Anruf an den NetCommunity Kunden oder Dritte ausschütten, insbesondere Werbehotlines oder Aufladedienste; Daten-, Online- und Internetverbindungen; Rufumleitungen oder Weitervermittlungen sowie vergleichbare Dienste) sowie zu Mobilfunknummern sind von NetCommunity FairFlat ausgeschlossen. Vertragswidrig hergestellte o.a. Verbindungen werden zu den Bedingungen des vom Kunden gewählten NetCommunity Grundtarifs abgerechnet (z.B. VOIP only). Ebenfalls zu den Bedingungen des vom Kunden gewählten NetCommunity Tarifs und nicht zu den Bedingungen von NetCommunity FairFlat abgerechnet werden Verbindungen, die der Kunde herstellt, um sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder die er an Dritte weitergibt sowie Verbindungen, die mittels der Funktionen Rufweiterleitung, Rückfragen oder Konferenz hergestellt werden.

3.3.4. Die Mindestvertragslaufzeit von NetCommunity FairFlat beträgt 24 Monate.

NetCommunity GmbH, Görlitz, den 29. März 2011

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